Nein.
Kostenrückerstattung durch die Krankenkassa & steuerliche Absetzbarkeit
Als eingetragene Psychotherapeutin in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine Einreichung der Honorarnoten und Teil-Rückerstattung von der Krankenkassa für psychotherapeutische Sitzungen bei mir möglich.
Derzeit (Stand: 2026) erstatten die Krankenkassen folgende Zuschüsse je Sitzung:
Um den Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkassa zu erhalten, benötigen Sie vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Bestätigung.
Einige Privatversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Falls Sie eine Privatversicherung haben, empfehle ich Ihnen, direkt bei Ihrem Versicherungsträger nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie erstattet werden.
Psychotherapeutische Leistungen können in der Einkommenssteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht und somit steuermindernd berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung bei Ihrer Krankenkassa erhalten Sie hier:
Psychotherapie ist in Österreich überwiegend eine Privatleistung. Als in die Berufsliste des Gesundheitsministeriums eingetragene Psychotherapeutin können Sie jedoch einen Teil der Kosten von Ihrer österreichischen Krankenkasse rückerstattet bekommen.
Voraussetzungen
Eine Kostenrückerstattung ist möglich, wenn eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt. Die erforderliche Diagnose stelle ich – sofern die Kriterien erfüllt sind – in den ersten Sitzungen. Zudem benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (z. B. von Hausärztin oder Psychiaterin), dass keine körperliche Erkrankung im Vordergrund steht. Diese sollte vor der 2. Therapiesitzung ausgestellt werden, wenn Sie den Zuschuss bereits ab der 1. Sitzung erhalten möchten.
Die ersten 10 Sitzungen
Mit Diagnose und ärztlicher Bestätigung gewähren die Krankenkassen automatisch einen Zuschuss für die ersten 10 Sitzungen. Sie begleichen die Honorarnoten zunächst selbst und reichen anschließend folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:
Die Einreichung kann einzeln oder gesammelt erfolgen. Informationen zur Einreichungsstelle erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Sitzungen
Für mehr als 10 Sitzungen ist ein Antrag auf Kostenzuschuss erforderlich. Ich bereite diesen innerhalb der ersten 10 Sitzungen gemeinsam mit Ihnen vor. Damit die Kostenrückerstattung ohne Unterbrechung möglich ist, muss der Antrag vor der 11. Sitzung bei Ihrer Krankenkasse eingelangt sein.
Für den Antrag benötigen Sie:
Ich bespreche den gesamten Ablauf mit Ihnen im Erstgespräch und unterstütze Sie Schritt für Schritt bei der Einreichung.
Einreichung bei der deutschen Krankenkasse – Schritt für Schritt:
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Behandlung empfohlen wird. Sie entspricht dem Erstgespräch in Österreich. Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie ist mindestens eine, maximal drei Sprechstunden erforderlich.
2. Willensbekundung & Kontakt mit der Krankenkasse
Nach der Sprechstunde informieren Sie Ihre Krankenkasse formlos (z. B. per E-Mail oder App), dass Sie eine Psychotherapie in Österreich beginnen möchten. Erkundigen Sie sich gleichzeitig, welche Kosten übernommen werden. Bei akuten Krisen kann anschließend eine Akutbehandlung mit bis zu 12 Sitzungen erfolgen.
3. Probatorische Sitzungen
Vor der Richtlinienpsychotherapie finden 2–4 probatorische Sitzungen statt. Dabei wird geprüft, ob die Therapie für Ihre Erkrankung geeignet ist. Meine psychotherapeutische Methode wird im Regelfall den in Deutschland anerkannten Richtlinienverfahren zugeordnet und kann entsprechend beantragt werden.
4. Kurz- oder Langzeittherapie
Nach den probatorischen Sitzungen kann eine Kurzzeittherapie (KZT) oder Langzeittherapie (LZT) beantragt werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den Vorgaben Ihrer Krankenkasse ab. Ich berate Sie hierzu und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
5. Ärztlicher Befund (Konsiliarbericht)
Vor Beginn einer KZT oder LZT benötigen Sie einen ärztlichen Befund bzw. Konsiliarbericht von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Psychiatrie. Häufig genügt auch die österreichische ärztliche Bestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie von mir einen Begleitbrief für den Arzttermin.
6. Antrag an den Medizinischen Dienst
Für eine Langzeittherapie ist ein ausführlicher Antrag mit therapeutischer Begründung erforderlich. Ich erstelle diesen gemeinsam mit Ihnen und übermittle ihn anonymisiert an den Medizinischen Dienst. Die Erstellung wird – wie in Deutschland üblich – gesondert verrechnet und in der Regel von der Krankenkasse erstattet.
7. Bewilligung
Nach Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung oder Ablehnung. Bei Rückfragen oder einer Ablehnung unterstütze ich Sie bei der Ergänzung oder erneuten Einreichung des Antrags.
8. Beginn der Therapie
Nach der Bewilligung kann die Psychotherapie im bewilligten Stundenumfang beginnen.
9. Einreichung der Honorarnoten
Da eine Direktverrechnung mit deutschen Krankenkassen im Ausland meist nicht möglich ist, erhalten Sie die Honorarnoten von mir. Diese reichen Sie gemeinsam mit den Zahlungsnachweisen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Rückerstattung erfolgt meist innerhalb von 1–2 Wochen. Je nach Krankenkasse kann ein geringer Selbstbehalt verbleiben.
Ja selbstverständlich. Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 idgF („Psychotherapiegesetz“). Das bedeutet, dass niemand erfahren kann, dass Sie mich konsultieren, geschweige denn den Grund dafür. Ich bin verpflichtet, strikte Verschwiegenheitspflichten einzuhalten und absolute Diskretion zu wahren.
Wie ist die Verschwiegenheitspflicht von Psychotherapeut:Innen geregelt?
Psychotherapeut:Innen sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet.
Wie diskret ist die Psychotherapie?
Ich lege großen Wert auf Diskretion und biete Ihnen eine angenehme und diskrete Umgebung, ohne Wartezimmer. Alle Formalitäten werden direkt im Therapieraum erledigt. Mein Ziel ist es, meinen Patient:Innen eine sichere und effektive Behandlung zu bieten, bei der Diskretion und Respekt im Vordergrund stehen.
Eine Sitzung (in Person oder Online) dauert 50 Minuten und kostet Euro 150.
Eine Sitzung Paartherapie dauert 90 Minuten und kostet insgesamt 280 Eur pro Paar.
Die Dauer der Therapie ist individuell und hängt vom spezifischen Fall und Problem ab. In der Regel können schon nach wenigen Sitzungen Erfolge erzielt werden.
Online Termine sind je nach Einzelfall möglich. Der erste Termin muss persönlich stattfinden.
Termine am Wochenende sind möglich. Für diese Termine wird jedoch ein 100% Zuschlag verrechnet.
Es ist mein Ziel, Ihnen innerhalb von drei Tagen einen Termin anzubieten, da ich die Wichtigkeit von schnellen Terminen für Patienten verstehe und dies auch meinem Arbeitsansatz entspricht.
Während des Erstgesprächs werden wir die Häufigkeit der Sitzungen besprechen und gemeinsam festlegen.
Das Erstgespräch hat zum Ziel, das Problem des Klienten zu erfassen und eine detaillierte Anamnese aufzunehmen. Mit Hilfe von speziellen diagnostischen Verfahren wird dann eine Diagnose erarbeitet und ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Ich bitte Sie am Ende jeder Sitzung per Überweisung oder bar zu bezahlen. Als Bestätigung dafür erhalten Sie eine Honorarnote mit allen relevanten Daten.
Notfälle können nicht von mir behandelt werden. In Notfällen wenden Sie sich bitte an folgende Einrichtungen:
Rettung: 144
Psychosozialer Dienst (PSD) Wien, (24 Stunden Notruf).
Tel: 01 313 30
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per E-Mail.
